B2B-AGB für Unternehmen und Ausbildungsanbieter
Stand: 15. August 2026
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- § 1 Anbieter, Geltungsbereich und unternehmerischer Nutzerkreis
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Registrierung, Vertretungsbefugnis und Verifizierung
- § 4 Vertragsschluss und elektronische Bestätigung
- § 5 Vertragsunterlagen und Rangfolge
- § 6 Kostenloses Basisprofil
- § 7 Kostenpflichtige Pakete und Anzeige im Testergebnis
- § 7a Vermittlung
- § 8 Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Profilen und Stellen
- § 9 Wahrheit, Rechtskonformität und Anforderungen an Stellenangebote
- § 10 Jugendschutz und professionelle Kommunikation
- § 11 Stellenfelder und Verbot irreführender Platzierungshinweise
- § 12 Rechte an Nutzerinhalten und technische Nutzungslizenz
- § 13 Rechtegarantie für Logos, Bilder, Personen und Fremdinhalte
- § 14 Matching, Ranking, Anzeigenkennzeichnung und Einfluss des Pakets
- § 15 Datenzugang und Nutzungsstatistiken
- § 16 Bewerberkontakte und datenschutzgerechte Verwendung
- § 17 Meldung, Moderation, Beschränkung und Beschwerde
- § 18 Vergütung, Umsatzsteuer und Rechnungsstellung
- § 19 Zahlungsverzug und Leistungssperre
- § 20 Vertragslaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung
- § 21 Paketwechsel, Upgrades und Downgrades
- § 22 Preisänderungen bei Vertragsverlängerungen
- § 23 Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung
- § 24 Support und Mitwirkung des Kunden
- § 25 Weiterentwicklung und Änderung der Leistung
- § 26 Drittanbieter und externe Dienste
- § 27 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- § 28 Vertraulichkeit
- § 29 Mängelrechte
- § 30 Haftung
- § 31 Freistellung bei Kundeninhalten und Rechtsverstößen
- § 32 Höhere Gewalt
- § 33 Außerordentliche Kündigung und Beendigung durch den Betreiber
- § 34 Folgen der Vertragsbeendigung
- § 35 Abtretung, Vertragsübertragung und Zurückbehaltung
- § 36 Änderung dieser B2B-AGB
- § 37 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- § 38 Schlussbestimmungen
Für Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Schulen mit eigenem Ausbildungsangebot, Bildungsträger, Personaldienstleister und sonstige geschäftliche Anbieter, die Unternehmensprofile oder Ausbildungs- und Praktikumsangebote veröffentlichen.
Produktmodell im B2B-Bereich
- Ein Unternehmensprofil wird als kostenloses Basisprofil geführt. Das Erstellen und Veröffentlichen von Ausbildungs- und Praktikumsstellen ist darin enthalten, einschließlich ihrer Sichtbarkeit auf Berufsseiten, in der Suche, in der Kartenansicht und auf dem Unternehmensprofil.
- Gegenstand des kostenpflichtigen Pakets („Azubi-O-Mat Plus") ist allein die Anzeige des Unternehmens mit seinen Angeboten im persönlichen Testergebnis eines Nutzers, unterhalb eines dazu passenden Berufs und innerhalb des vom Nutzer gewählten Umkreises, auf der Ergebnisseite und im Ergebnis-PDF.
- Paket, Preis, Abrechnungsintervall, Mindestlaufzeit, Kontingente und Zusatzfunktionen werden vor der Bestellung angezeigt und in der Auftragsbestätigung festgehalten.
- Ein Unternehmensabo verändert niemals den persönlichen Match-Prozentsatz zwischen einem Jugendlichen und einem Beruf.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und unternehmerischer Nutzerkreis
(1) Anbieter und Vertragspartner ist die Rechtsperson, die im Impressum von https://azubi-o-mat.de und in der jeweiligen Auftrags- oder Bestellbestätigung als Betreiber von AZUBI-O-MAT ausgewiesen ist.
(2) Diese B2B-AGB gelten für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Einrichtungen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit handeln.
(3) Kostenpflichtige Unternehmenspakete werden nicht an Verbraucher verkauft. Gibt ein Besteller wahrheitswidrig eine Unternehmereigenschaft an, bleiben gesetzliche Verbraucherschutzrechte unberührt; der Betreiber kann den Vertrag aus wichtigem Grund beenden.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung stellt keine Zustimmung dar.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Kunde“ ist der Vertragspartner des Betreibers im Sinne von § 1 Absatz 2.
(2) „Unternehmenskonto“ ist der geschützte Verwaltungszugang des Kunden. „Unternehmensprofil“ ist die öffentlich oder registriert sichtbare Darstellung des Kunden, seiner Standorte, Tätigkeiten und Ausbildungsangebote.
(3) „Stellenangebot“ umfasst Angebote für betriebliche oder schulische Ausbildung, Praktikum, duales Studium, Einstiegsqualifizierung und weitere ausdrücklich freigeschaltete Nachwuchsangebote.
(4) „Paket“ ist der im Buchungsprozess bezeichnete kostenlose oder kostenpflichtige Funktionsumfang. „Nutzerinhalt“ umfasst alle vom Kunden bereitgestellten Texte, Daten, Logos, Bilder, Videos, Dokumente, Links und Kontaktdaten.
(5) „Plattform“ umfasst die Website, Webanwendungen, Such- und Matching-Funktionen, Ergebnisdarstellungen, E-Mails, PDFs, QR-Verlinkungen und sonstige vom Betreiber bereitgestellte Ausgabekanäle.
§ 3 Registrierung, Vertretungsbefugnis und Verifizierung
(1) Ein Unternehmenskonto darf nur durch eine volljährige, vertretungs- oder handlungsbefugte Person angelegt werden. Die Person bestätigt, für den Kunden handeln zu dürfen.
(2) Unternehmensname, Rechtsform, Anschrift, Standorte, Ansprechpartner, geschäftliche E-Mail-Adresse und sonstige Pflichtangaben sind vollständig und aktuell zu halten.
(3) Der Betreiber darf zur Missbrauchs-, Identitäts- und Qualitätsprüfung geeignete Nachweise verlangen, insbesondere Registerauszug, Gewerbenachweis, Domainbestätigung, dienstliche E-Mail-Adresse, Kammerzugehörigkeit oder Vollmacht. Bis zum Abschluss kann die Veröffentlichung eingeschränkt werden.
(4) Eine Kennzeichnung als „verifiziert“ bedeutet nur, dass die jeweils bezeichnete formale Prüfung durchgeführt wurde. Sie ist keine Garantie für Bonität, Ausbildungsqualität, Rechtskonformität jedes Angebots oder künftiges Verhalten.
(5) Der Kunde richtet angemessene Rollen ein, entzieht ausgeschiedenen Beschäftigten unverzüglich den Zugang und haftet für Handlungen seiner autorisierten Kontonutzer wie für eigenes Verhalten.
§ 4 Vertragsschluss und elektronische Bestätigung
(1) Der Antrag auf ein kostenloses Basisprofil wird durch Registrierung gestellt. Der Vertrag kommt mit Freischaltung oder ausdrücklicher Annahme durch den Betreiber zustande.
(2) Bei kostenpflichtigen Paketen stellen die Darstellung und Preisangabe eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. Der Kunde gibt durch Betätigung der eindeutig zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellfläche ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Freischaltung der kostenpflichtigen Funktionen oder Beginn der Leistungserbringung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
(4) Paket, Preis, Umsatzsteuer, Abrechnungsintervall, Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, Kontingente und wesentliche Funktionen werden vor Bestellung angezeigt und in der Bestätigung dokumentiert.
(5) Eingabefehler können vor Abgabe der Bestellung über die vorgesehenen Bedienelemente korrigiert werden. Vertragsunterlagen werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt und im Kundenkonto oder den Geschäftssystemen des Betreibers gespeichert.
§ 5 Vertragsunterlagen und Rangfolge
(1) Für den jeweiligen Auftrag gilt folgende Rangfolge:
- individuelle schriftliche oder in Textform geschlossene Vereinbarungen und Angebote;
- die Vermittlungsvereinbarung, soweit die Vermittlungsleistung betroffen ist;
- Auftrags- oder Bestellbestätigung einschließlich Paket- und Preisbeschreibung;
- eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Regelungsbereich;
- diese B2B-AGB;
- Anlage 1 bis Anlage 3, soweit sachlich anwendbar.
(2) Leistungsbeschreibungen auf der Plattform werden Vertragsbestandteil, soweit die Auftragsbestätigung auf sie Bezug nimmt oder die Funktion im gebuchten Paket sichtbar freigeschaltet ist.
(3) Individuelle Abreden haben Vorrang.
§ 6 Kostenloses Basisprofil
(1) Das Basisprofil ermöglicht dem Kunden, sein Unternehmen mit den freigeschalteten Stammdaten und allgemeinen Ausbildungsinformationen darzustellen sowie konkrete Ausbildungs- und Praktikumsstellen zu veröffentlichen. Umfang, Felder und Sichtbarkeit ergeben sich aus der Plattform.
(2) Das Basisprofil begründet keinen Anspruch auf die Anzeige im persönlichen Testergebnis eines Nutzers, auf eine bestimmte Position in Suchergebnissen, auf Leads, Statistiken oder Bewerberkontakte.
(3) Aktuelle Stellenangebote, konkrete Starttermine, Bewerbungsaufrufe oder vergleichbare stellenbezogene Inhalte dürfen nur in dafür vorgesehenen und freigeschalteten Stellenfunktionen veröffentlicht werden.
(4) Der Betreiber kann den Umfang unentgeltlicher Funktionen aus sachlichen Gründen ändern oder einstellen. Eine wesentliche Einschränkung eines aktiven Basisprofils wird grundsätzlich 30 Tage vorher angekündigt, sofern keine dringenden Rechts-, Sicherheits- oder Missbrauchsgründe vorliegen.
(5) Das Basisprofil läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
§ 7 Kostenpflichtige Pakete und Anzeige im Testergebnis
(1) Ein aktives kostenpflichtiges Paket berechtigt den Kunden im gebuchten Umfang dazu, im persönlichen Testergebnis eines Nutzers angezeigt zu werden, und zwar unterhalb eines Berufs, zu dem er ein veröffentlichtes Angebot führt, und innerhalb des vom Nutzer gewählten Umkreises. Angezeigt werden Name, Ort, die passenden Angebote und die Entfernung, auf der Ergebnisseite und im Ergebnis-PDF. Das Erstellen und Veröffentlichen der Angebote selbst ist im Basisprofil enthalten und nicht Gegenstand des Pakets.
(2) Die Zahl der je Beruf angezeigten Unternehmen ist begrenzt; die Auswahl richtet sich nach der Entfernung zum vom Nutzer angegebenen Ort. Regionale Reichweite, Standorte, Nutzerrollen, Statistiken und weitere Kontingente ergeben sich aus der Paketbeschreibung und Auftragsbestätigung.
(3) Nicht genutzte Kontingente oder Reichweiten werden nicht ausgezahlt und nicht in eine spätere Vertragsperiode übertragen, sofern die Paketbeschreibung nichts anderes bestimmt.
(4) Ein Testzeitraum wandelt sich nur dann in ein kostenpflichtiges Paket um, wenn dies vor Beginn deutlich ausgewiesen und in der Bestätigung festgehalten wurde. Andernfalls endet der Testzeitraum ohne Zahlungspflicht.
(5) Der Betreiber schuldet die technische Bereitstellung der gebuchten Funktionen, nicht jedoch eine bestimmte Zahl von Aufrufen, Klicks, Kontakten, Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen, Vertragsschlüssen oder Besetzungen.
§ 7a Vermittlung
(1) Die Vermittlung von Ausbildungssuchenden an Ausbildungsbetriebe ist eine gesonderte Leistung und nicht Bestandteil des kostenlosen Basisprofils oder des Pakets „Azubi-O-Mat Plus“.
(2) Die Teilnahme an der Vermittlung setzt den gesonderten Abschluss der Vermittlungsvereinbarung über das Kundenkonto voraus.
(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen B2B-AGB und der Vermittlungsvereinbarung geht für die Vermittlungsleistung die Vermittlungsvereinbarung vor.
(4) Die bloße Sichtbarkeit eines Unternehmensprofils oder Stellenangebots auf der Plattform, in Suchergebnissen, Berufsseiten oder persönlichen Testergebnissen stellt keine Vermittlung im Sinne der Vermittlungsvereinbarung dar.
(5) Eine Bewerbung oder Kontaktaufnahme, die ohne einen von AZUBI-O-MAT im Rahmen der Vermittlung übermittelten Steckbrief zustande kommt, löst kein Vermittlungshonorar aus.
§ 8 Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Profilen und Stellen
(1) Der Kunde erstellt Nutzerinhalte über die vorgesehenen Eingabefelder. Der Betreiber darf Inhalte vor oder nach Veröffentlichung auf technische Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität, Jugendeignung und Einhaltung der Plattformregeln prüfen.
(2) Der Betreiber darf rein redaktionelle oder technische Anpassungen vornehmen, insbesondere Formatierung, Zeilenumbrüche, Zuschnitt, Dateikomprimierung, Rechtschreibkorrekturen und Zuordnung zu Kategorien, sofern Aussage und wirtschaftlicher Sinn nicht verändert werden.
(3) Der Kunde hat Stellenangebote aktuell zu halten und unverzüglich zu deaktivieren, sobald eine Stelle besetzt, gestrichen, abgelaufen oder wesentlich geändert ist.
(4) Mehrfachanzeigen mit im Wesentlichen identischem Inhalt, irreführende Sammelanzeigen, Keyword-Stuffing oder künstliche Standortvervielfachung sind unzulässig.
(5) Der Betreiber darf unvollständige oder beanstandete Inhalte bis zur Korrektur zurückhalten. Eine Prüfung entlastet den Kunden nicht von seiner Verantwortung.
§ 9 Wahrheit, Rechtskonformität und Anforderungen an Stellenangebote
(1) Der Kunde gewährleistet, dass Profil und Stellenangebote wahr, klar, aktuell, nicht irreführend und rechtlich zulässig sind.
(2) Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzausschreibungen müssen insbesondere diskriminierungsfrei gestaltet sein. Benachteiligungen oder Ausschlüsse wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sind nur zulässig, wenn eine gesetzliche Rechtfertigung besteht.
(3) Der Kunde gibt Ausbildungsberuf, Ausbildungsart, Ort, voraussichtlichen Beginn, Ansprechpartner und wesentliche Anforderungen korrekt an. Vergütungsangaben, Zusatzleistungen, Schulgeld, Gebühren, Finanzierung oder Fördermöglichkeiten dürfen nicht als garantiert dargestellt werden, wenn sie von Tarif, Einzelfall oder Bewilligung abhängen.
(4) Schulische Ausbildungsanbieter kennzeichnen klar, ob Schulgeld, Aufnahmegebühren oder sonstige verpflichtende Kosten entstehen und ob Vergütung gezahlt wird. Fördermöglichkeiten sind als solche zu bezeichnen.
(5) Unzulässig sind Scheinangebote, reine Datensammelanzeigen, Schneeball- oder Pyramidensysteme, rechtswidrige Scheinselbstständigkeit, kostenpflichtige Bewerbungen, unklare Vermittlungsgebühren oder Angebote, die tatsächlich einem anderen Zweck dienen.
(6) Der Kunde hält alle für ihn geltenden arbeits-, ausbildungs-, handwerks-, schul-, jugendschutz-, wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorschriften ein.
§ 10 Jugendschutz und professionelle Kommunikation
(1) Inhalte und Kommunikation müssen der jugendlichen Zielgruppe angemessen sein. Pornografische, sexualisierte, gewaltverherrlichende, extremistische, suchtmittelbezogene oder sonst jugendgefährdende Inhalte sind ausgeschlossen.
(2) Kontakt zu minderjährigen Nutzern darf ausschließlich in sachlichem Zusammenhang mit einer von ihnen initiierten Anfrage, Bewerbung oder ausdrücklich gewünschten Information erfolgen.
(3) Unzulässig sind private oder romantische Anbahnungen, Druck, Einschüchterung, Geheimhaltungsaufforderungen gegenüber Eltern oder Schule, unangemessene Bildanforderungen sowie die Aufforderung, Gespräche auf nicht nachvollziehbare Privatkanäle zu verlagern.
(4) Der Kunde fordert nur Daten an, die für den jeweiligen Bewerbungs- oder Auswahlstand erforderlich sind. Bankzugänge, Passwörter und vergleichbar sensible Zugangsdaten dürfen niemals verlangt werden. Ausweisdokumente oder Bankverbindungen dürfen erst angefordert werden, wenn hierfür ein legitimer und transparenter Grund besteht.
(5) Erhält der Kunde Kenntnis von einer möglichen Gefährdung eines Minderjährigen, trifft er unverzüglich angemessene Schutzmaßnahmen und informiert den Betreiber sowie erforderlichenfalls zuständige Stellen.
§ 11 Stellenfelder und Verbot irreführender Platzierungshinweise
(1) Konkrete Ausbildungs- und Praktikumsstellen sind im Basisprofil enthalten und werden über die dafür vorgesehenen Stellenfelder eingegeben. Eine Umgehung kostenpflichtiger Veröffentlichung ist damit gegenstandslos.
Unzulässig bleibt es, Profil- oder Stellentexte so zu gestalten, dass sie eine redaktionelle Empfehlung oder die Anzeige im persönlichen Testergebnis vortäuschen, insbesondere:
- Angaben, die den Eindruck erwecken, das Unternehmen sei einem Nutzer als Treffer zugewiesen worden;
- Aussagen über einen persönlichen Match-Wert eines Nutzers zu diesem Unternehmen;
- Nachbildungen der Kennzeichnungen, mit denen die Plattform Ergebnisse und Treffer darstellt;
- stellenbezogene Angaben außerhalb der Stellenfelder, die deren Prüfung und Kennzeichnung umgehen.
(2) Allgemeine Links zur Unternehmenswebsite und allgemeine Hinweise auf die Ausbildungstätigkeit bleiben in den dafür vorgesehenen Feldern zulässig.
(3) Bei einem Verstoß darf der Betreiber Inhalte entfernen oder anpassen und bei wiederholtem Verstoß das Konto nach Anlage 1 sanktionieren.
§ 12 Rechte an Nutzerinhalten und technische Nutzungslizenz
(1) Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Nutzerinhalten.
(2) Der Kunde räumt dem Betreiber für die Vertragsdauer ein einfaches, räumlich auf die vertragsgemäße Plattformverbreitung beschränktes Recht ein, Nutzerinhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch anzupassen, öffentlich zugänglich zu machen, in Such- und Ergebnislisten, Unternehmensseiten, E-Mails, PDF-Ausgaben, QR-Zielseiten und Vorschauen darzustellen sowie durch technische Dienstleister verarbeiten zu lassen.
(3) Technische Anpassungen umfassen insbesondere Größenänderung, Komprimierung, Zuschnitt, Formatumwandlung, barriereärmere Alternativdarstellung, Erstellung von Vorschaubildern und Kürzung zu Anrisstexten. Inhaltliche Aussagen dürfen ohne Zustimmung nicht sinnverändernd bearbeitet werden.
(4) Das Recht umfasst die Verwendung von Unternehmensname und Logo zur Kennzeichnung des eigenen Profils und der eigenen Stellen. Eine darüber hinausgehende Nutzung als öffentliche Kundenreferenz bedarf einer gesonderten Zustimmung.
(5) Nach Vertragsende endet die Lizenz, soweit Inhalte nicht aufgrund gesetzlicher Pflichten, Beweissicherung, technisch unvermeidbarer Sicherungskopien oder bereits erzeugter und rechtmäßig weitergegebener Ausgaben vorübergehend fortbestehen. Öffentliche Inhalte werden nach angemessener technischer Abwicklungszeit entfernt.
§ 13 Rechtegarantie für Logos, Bilder, Personen und Fremdinhalte
(1) Der Kunde gewährleistet, dass er alle für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Urheber-, Marken-, Design-, Namens-, Bildnis-, Datenschutz- und sonstigen Rechte besitzt oder wirksam erhalten hat.
(2) Bei Bildern oder Videos erkennbarer Personen liegen die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen vor. Bei minderjährigen Personen bestehen die erforderlichen Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter und die Nutzung ist mit dem Kindeswohl vereinbar.
(3) Lizenzbedingungen von Stockmaterial, Agenturen, Fotografen oder Konzernmarken müssen die Nutzung auf der Plattform, in Vorschaubildern und in den vorgesehenen Ausgabekanälen erlauben.
(4) Enthält ein Nutzerinhalt Quellen- oder Urheberhinweise, dürfen diese nur entfernt werden, wenn der Kunde hierzu berechtigt ist.
§ 14 Matching, Ranking, Anzeigenkennzeichnung und Einfluss des Pakets
(1) Die wesentlichen Kriterien des Berufsmatchings sowie der Reihenfolge von Unternehmen und Stellen sind in Anlage 2 beschrieben.
(2) Das vom Kunden gebuchte Paket bestimmt allein, ob das Unternehmen mit seinen Angeboten im persönlichen Testergebnis eines Nutzers angezeigt wird. Es hat keinen Einfluss darauf, ob ein Stellenangebot veröffentlicht wird, und verändert weder die Reihenfolge der Berufe im Ergebnis noch die persönliche Übereinstimmung eines Nutzers mit einem Beruf.
(3) Eine zusätzlich entgeltliche Priorisierung wird transparent gekennzeichnet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Position, solange keine konkrete Platzierung individuell zugesagt wurde.
(4) Der Betreiber kann die Ergebnisreihenfolge anpassen, um Relevanz, Aktualität, Qualität, Sicherheit und Missbrauchsschutz zu verbessern. Wesentliche Änderungen der Hauptkriterien oder ihrer relativen Bedeutung werden in Anlage 2 oder einer gleichwertigen Transparenzdarstellung erläutert.
(5) Der Kunde darf Nutzer nicht dazu verpflichten, einen bestimmten Match-Prozentwert nachzuweisen, und darf ein freiwillig übermitteltes Ergebnis nicht als alleiniges oder automatisches Ausschlusskriterium verwenden.
§ 15 Datenzugang und Nutzungsstatistiken
(1) Der Kunde hat während der Vertragsdauer Zugriff auf die von ihm eingegebenen Profil-, Stellen-, Nutzer- und Abrechnungsdaten sowie auf die im gebuchten Paket bereitgestellten Statistiken.
(2) Statistiken können insbesondere Aufrufe, Klicks, Weiterleitungen, Merkvorgänge oder zusammengefasste Interaktionen abbilden. Sie begründen keinen Anspruch auf Offenlegung von Identitäten, Testantworten oder vollständigen individuellen Nutzerprofilen.
(3) Der Betreiber hat Zugriff auf Konto-, Vertrags-, Inhalts-, Sicherheits-, Nutzungs- und Interaktionsdaten, soweit dies für Betrieb, Abrechnung, Support, Missbrauchsabwehr, Fehleranalyse, Qualitätsverbesserung und gesetzliche Pflichten erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden nur nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet.
(4) Der Kunde erhält keinen Zugang zu nicht öffentlich bereitgestellten Daten anderer Unternehmen. Aggregierte oder anonymisierte Markt- und Nutzungsstatistiken dürfen durch den Betreiber erstellt und verwendet werden, sofern kein Personen- oder Geschäftsbezug mehr hergestellt werden kann.
(5) Soweit eine Exportfunktion angeboten wird, kann der Kunde eigene Inhalte und Statistiken in den verfügbaren Formaten herunterladen. Nach Vertragsende kann er innerhalb von 30 Tagen einen vorhandenen standardisierten Export eigener Daten anfordern, soweit keine gesetzlichen oder technischen Gründe entgegenstehen.
§ 16 Bewerberkontakte und datenschutzgerechte Verwendung
(1) Soweit ein Nutzer über AZUBI-O-MAT eine Anfrage, Kontaktfreigabe oder Bewerbung an den Kunden übermittelt, erhält der Kunde nur die Daten, die der Nutzer für diesen Zweck freigegeben hat.
(2) Ab Eingang verarbeitet der Kunde diese Daten grundsätzlich in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Er erfüllt seine Informationspflichten, beschränkt Zugriffe, wahrt Löschfristen und verwendet die Daten ausschließlich für den angegebenen Ausbildungs-, Praktikums- oder Rekrutierungszweck.
(3) Eine Verwendung für allgemeine Werbung, Weiterverkauf, Adresshandel, Profilbildung außerhalb des Bewerbungszwecks oder Weitergabe an nicht beteiligte Dritte ist ohne eigenständige Rechtsgrundlage unzulässig.
(4) Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur angefordert oder verarbeitet werden, wenn dies rechtlich zulässig, für den konkreten Zweck erforderlich und angemessen geschützt ist.
(5) Der Betreiber gewährleistet weder Identität, Vollständigkeit noch Eignung eines Bewerbers und wird nicht Partei des Auswahl- oder Ausbildungsverhältnisses.
§ 17 Meldung, Moderation, Beschränkung und Beschwerde
(1) Es gilt Anlage 1. Der Betreiber kann Nutzerinhalte und Konten bei Rechtsverstößen, Verstößen gegen diese Bedingungen, Qualitätsmängeln, Sicherheitsrisiken oder begründetem Missbrauchsverdacht beschränken.
(2) Mögliche Maßnahmen sind Nachforderung von Angaben, Zurückhaltung der Veröffentlichung, Korrekturaufforderung, Kennzeichnung, Reichweitenbegrenzung, Entfernung einzelner Inhalte, vorübergehende Sperrung von Funktionen, vollständige Kontosperrung oder Vertragsbeendigung.
(3) Soweit möglich, wird die Maßnahme auf den betroffenen Inhalt begrenzt und der Kunde vorab zur Abhilfe aufgefordert. Bei dringenden Gefahren, mutmaßlich rechtswidrigen Inhalten, behördlichen Anordnungen, Täuschung, Sicherheitsvorfällen oder Risiken für Minderjährige darf der Betreiber sofort handeln.
(4) Der Kunde erhält grundsätzlich eine Begründung und kann die Entscheidung innerhalb von sechs Monaten elektronisch und kostenlos beanstanden. Die Beschwerde wird nicht ausschließlich automatisiert entschieden.
(5) Gesetzliche Melde-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber Behörden bleiben unberührt.
§ 18 Vergütung, Umsatzsteuer und Rechnungsstellung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem gewählten Paket, individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich B2B-Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Wiederkehrende Entgelte werden entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsintervall im Voraus berechnet. Einmalige oder verbrauchsabhängige Entgelte werden mit Bereitstellung oder nach Ablauf des Abrechnungszeitraums berechnet.
(3) Rechnungen werden elektronisch an die hinterlegte Rechnungsadresse oder im Kundenkonto bereitgestellt. Der Kunde stimmt elektronischer Rechnungsstellung zu, soweit keine zwingenden Vorgaben entgegenstehen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern in Angebot oder Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
(5) Der Kunde hält Rechnungs- und Steuerdaten aktuell. Zusätzliche Kosten aufgrund schuldhaft falscher Angaben oder unberechtigter Rücklastschriften können in tatsächlich entstandener angemessener Höhe berechnet werden.
§ 19 Zahlungsverzug und Leistungssperre
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und der gesetzliche Pauschalanspruch im Geschäftsverkehr.
(2) Bleibt eine fällige Zahlung trotz Mahnung und einer Nachfrist von mindestens sieben Kalendertagen aus, darf der Betreiber kostenpflichtige Funktionen und Stellen-Sichtbarkeit bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht für den vereinbarten Zeitraum bleibt bestehen, soweit der Kunde den Verzug zu vertreten hat.
(3) Eine vorherige Nachfrist ist entbehrlich, wenn Zahlungen endgültig verweigert, wiederholt unberechtigt zurückgebucht oder offensichtliche Betrugs- oder Insolvenzrisiken vorliegen.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
§ 20 Vertragslaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung
(1) Die konkrete Mindestlaufzeit und das Abrechnungsintervall werden vor Bestellung angezeigt. Fehlt ausnahmsweise eine abweichende Angabe, beträgt die Mindestlaufzeit eines kostenpflichtigen Pakets einen Monat.
(2) Monatspakete verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat und können zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Jahrespakete haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate und können mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.
(3) Abweichende Laufzeiten oder Kündigungsfristen gelten nur, wenn sie vor Bestellung klar ausgewiesen und in der Auftragsbestätigung festgehalten sind.
(4) Die Kündigung kann über die im Kundenkonto angebotene Funktion oder in Textform über die im Impressum genannten Kontaktdaten erklärt werden. Eine strengere Form ist nicht erforderlich.
(5) Die Laufzeit beginnt mit dem in der Bestätigung genannten Datum, hilfsweise mit Freischaltung des kostenpflichtigen Pakets.
(6) Eine ordentliche Kündigung lässt bis zum Laufzeitende entstandene Vergütungsansprüche unberührt. Vorausgezahlte Beträge werden nicht anteilig erstattet, soweit der Betreiber die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat.
§ 21 Paketwechsel, Upgrades und Downgrades
(1) Ein Upgrade kann nach Bestätigung sofort wirksam werden. Die zusätzliche Vergütung wird für die verbleibende Laufzeit zeitanteilig oder nach der im Buchungsdialog ausgewiesenen Berechnung fällig.
(2) Ein Downgrade wird grundsätzlich zum Ende der laufenden Mindest- oder Verlängerungsperiode wirksam. Funktionen oder Kontingente, die im kleineren Paket nicht enthalten sind, entfallen ab diesem Zeitpunkt.
(3) Überschreitet der Kunde ein Kontingent, kann der Betreiber weitere Veröffentlichungen bis zur Deaktivierung anderer Inhalte, Buchung eines Upgrades oder Bestellung eines Zusatzkontingents verhindern.
(4) Ein Downgrade beendet die Anzeige im persönlichen Testergebnis. Profil und veröffentlichte Stellen bleiben davon unberührt und weiterhin öffentlich sichtbar.
§ 22 Preisänderungen bei Vertragsverlängerungen
(1) Während einer bereits bezahlten Mindestlaufzeit bleibt der vereinbarte Paketpreis unverändert, sofern der Kunde keine Zusatzleistung bestellt.
(2) Der Betreiber darf den Preis für künftige Verlängerungsperioden anpassen, wenn sich für die Leistung relevante Kosten für Hosting, Personal, Sicherheit, Lizenzen, Zahlungsabwicklung, gesetzliche Anforderungen oder allgemeine Geldentwertung verändern. Kostensenkungen sind angemessen zu berücksichtigen; eine Änderung darf nicht allein der Gewinnsteigerung dienen.
(3) Eine Preissteigerung nach Absatz 2 ist auf zehn Prozent je Vertragsjahr begrenzt. Eine darüber hinausgehende Preisänderung oder wesentliche Paketerweiterung bedarf eines neuen Angebots oder einer ausdrücklichen Zustimmung.
(4) Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Beginn der betroffenen Verlängerungsperiode mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Änderungszeitpunkt außerordentlich zum Ende der laufenden Periode kündigen.
(5) Nimmt der Kunde ein Upgrade oder ein individuell neu kalkuliertes Paket an, gilt der dabei bestätigte Preis.
§ 23 Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung
(1) Der Betreiber stellt die gebuchten Online-Funktionen während der Vertragslaufzeit mit angemessener technischer und organisatorischer Sorgfalt bereit. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Service-Level vereinbart ist.
(2) Nicht als vom Betreiber zu vertretende Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere angekündigte Wartung, dringende Sicherheitsmaßnahmen, Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Ausfälle vom Kunden eingesetzter Systeme sowie Ereignisse höherer Gewalt.
(3) Planbare Wartungen mit wesentlicher Auswirkung werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Dringende Sicherheitsupdates dürfen ohne Vorankündigung erfolgen.
(4) Der Betreiber erstellt betriebsübliche Sicherungen seiner Systeme. Der Kunde bleibt verpflichtet, von besonders wichtigen eigenen Nutzerinhalten und Unterlagen, die er außerhalb der Plattform benötigt, angemessene eigene Kopien zu führen.
(5) Der Kunde meldet Störungen mit nachvollziehbarer Beschreibung, Zeitpunkt, betroffener Funktion und verfügbaren Nachweisen.
§ 24 Support und Mitwirkung des Kunden
(1) Support wird über die auf der Plattform oder im Paket bezeichneten Kontaktwege erbracht. Verbindliche Reaktions- oder Lösungszeiten bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
(2) Der Kunde stellt die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereit, benennt eine erreichbare Ansprechperson und ermöglicht zumutbare Tests.
(3) Support umfasst keine allgemeine Rechts-, Personal-, Datenschutz-, Steuer-, Ausbildungs- oder Marketingberatung, sofern eine solche Leistung nicht gesondert vereinbart wurde.
(4) Mehraufwand, der nachweislich durch fehlerhafte Kundenangaben, nicht unterstützte Eigenkonfigurationen oder wiederholte unbegründete Meldungen entsteht, darf nur nach vorherigem Hinweis und auf Grundlage einer vereinbarten Vergütung berechnet werden.
§ 25 Weiterentwicklung und Änderung der Leistung
(1) Der Betreiber darf die Plattform technisch und gestalterisch weiterentwickeln, Sicherheitsmechanismen ändern, Datenmodelle aktualisieren und Funktionen ersetzen, wenn der Vertragszweck und die wesentlichen gebuchten Nutzungsmöglichkeiten erhalten bleiben.
(2) Änderungen können insbesondere aufgrund geänderter Gesetze, Behördenanforderungen, Sicherheitsrisiken, technischer Standards, Drittanbieter-Schnittstellen, Missbrauchsmuster oder Nutzerbedürfnisse erfolgen.
(3) Eine wesentliche nachteilige Änderung einer kostenpflichtigen Kernfunktion wird mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt. Ist dem Kunden die Fortsetzung dadurch unzumutbar, kann er bis zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen; vorausbezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende werden anteilig erstattet.
(4) Keine wesentliche nachteilige Änderung liegt vor, wenn eine Funktion gleichwertig ersetzt, nur anders angeordnet, aus Sicherheitsgründen beschränkt oder an zwingendes Recht angepasst wird.
(5) Als Beta, Test oder Vorschau gekennzeichnete Funktionen können jederzeit geändert oder beendet werden und sind nicht Teil einer zugesagten Kernleistung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 26 Drittanbieter und externe Dienste
(1) Der Betreiber darf für Hosting, E-Mail-Versand, Karten, Zahlungsabwicklung, Dateiverarbeitung, QR-Erzeugung, Analysen, Support und Sicherheit geeignete Drittanbieter einsetzen.
(2) Soweit der Kunde einen externen Dienst selbst auswählt, verknüpft oder beauftragt, gelten dessen Bedingungen im Verhältnis zwischen Kunde und Drittanbieter. Der Betreiber haftet nicht für vom Kunden veranlasste Änderungen, Sperren oder Datenverluste beim Drittanbieter.
(3) Fällt eine für die Plattform wesentliche Drittleistung dauerhaft weg, darf der Betreiber sie durch eine funktional angemessene Alternative ersetzen. § 25 Absatz 3 bleibt anwendbar.
(4) Externe Links in Unternehmensprofilen müssen sicher, rechtmäßig und dem beschriebenen Unternehmen zugeordnet sein. Tracking- oder Weiterleitungsmechanismen dürfen Nutzer nicht täuschen.
§ 27 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Betreiber und Kunde verarbeiten Konto-, Vertrags- und Kontaktdaten grundsätzlich jeweils als eigenständig Verantwortliche für ihre eigenen Zwecke.
(2) Soweit der Betreiber personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Diese bestimmt insbesondere Gegenstand, Dauer, Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragnehmer, Unterstützung und Löschung.
(3) Der Kunde gewährleistet eine Rechtsgrundlage für alle von ihm eingegebenen oder übermittelten personenbezogenen Daten und erfüllt seine Informationspflichten.
(4) Bewerberdaten dürfen nur im Rahmen von § 16 verarbeitet werden. Der Kunde darf keine verdeckten Tracking-Pixel, fremden Skripte oder sonstigen Datenerhebungen in Nutzerinhalte einbinden.
(5) Datenschutzinformationen des Betreibers sind in der Datenschutzerklärung abrufbar. Vertragliche Nutzungsrechte an Inhalten ersetzen keine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage.
§ 28 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln nicht öffentliche kaufmännische, technische, organisatorische und personenbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
(2) Nicht vertraulich sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund Gesetzes, behördlicher Anordnung oder Gerichtsentscheidung offenzulegen sind.
(3) Beschäftigte und eingesetzte Dienstleister erhalten vertrauliche Informationen nur, soweit sie diese benötigen und angemessen verpflichtet sind.
(4) Die Verpflichtung gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten so lange, wie deren Schutz gesetzlich oder nach ihrer Natur erforderlich ist.
(5) Öffentlich zur Veröffentlichung bereitgestellte Profil- und Stelleninhalte gelten nicht als vertraulich.
§ 29 Mängelrechte
(1) Bei kostenpflichtigen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe dieser B2B-AGB.
(2) Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel unverzüglich mit angemessener Beschreibung. Der Betreiber erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
(3) Die Nacherfüllung kann durch Fehlerbeseitigung, Umgehungslösung, Update oder Bereitstellung einer gleichwertigen Funktion erfolgen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder bei erheblichem Mangel den betroffenen Vertragsteil kündigen. Schadensersatz richtet sich nach § 30.
(5) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf nicht unterstützten Systemen, kundenseitigen Änderungen, falscher Bedienung, externen Netzen, rechtswidrigen Inhalten oder einer vom Kunden veranlassten Drittintegration beruht.
(6) Für unentgeltliche Leistungen haftet der Betreiber nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
§ 30 Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Betreiber auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei kostenpflichtigen Leistungen ist die Haftung nach Absatz 2 je Vertragsjahr insgesamt auf 200 Prozent der für die betroffene Leistung vereinbarten Netto-Jahresvergütung begrenzt. Ist keine Jahresvergütung vereinbart, wird die im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses geltende laufende Nettovergütung auf zwölf Monate hochgerechnet. Mehrere Schäden aus demselben oder einem zusammenhängenden Sachverhalt gelten als ein Schadensfall. Die Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für ausgebliebene Bewerbungen, Besetzungen, Reichweiten oder wirtschaftliche Erwartungen, die nicht ausdrücklich garantiert wurden.
(5) Bei Verlust von Daten, die der Kunde nach § 23 Absatz 4 zusätzlich selbst sichern musste, ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung für die Wiederherstellung entstanden wäre. Absatz 1 bleibt unberührt.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
§ 31 Freistellung bei Kundeninhalten und Rechtsverstößen
(1) Der Kunde stellt den Betreiber von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einem vom Kunden schuldhaft bereitgestellten rechtswidrigen Inhalt, einer Rechteverletzung, einer diskriminierenden Stellenanzeige, einer unzulässigen Datenverarbeitung oder sonstigen schuldhaften Vertragsverletzung beruhen.
(2) Die Freistellung umfasst angemessene notwendige Kosten der Rechtsverteidigung. Der Betreiber informiert den Kunden unverzüglich über den Anspruch, überlässt ihm soweit möglich die Führung der Verteidigung und trifft ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche, die den Kunden belasten.
(3) Der Kunde unterstützt die Verteidigung durch vollständige Informationen und Unterlagen. Eigene Mitverursachungsanteile des Betreibers werden berücksichtigt.
(4) Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeitsregeln bleiben unberührt.
§ 32 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung, soweit sie durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflusses liegendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und nicht mit angemessenen Mitteln vermeidbares Ereignis verursacht wird.
(2) Dazu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- oder Netzausfälle, Pandemien, Streiks außerhalb des eigenen Betriebs, Ausfall zentraler Cloud-Infrastruktur, DDoS-Angriffe oder vergleichbare Sicherheitsereignisse gehören.
(3) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich, mindert die Auswirkungen und nimmt die Leistung wieder auf, sobald dies zumutbar möglich ist.
(4) Dauert die wesentliche Behinderung länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil kündigen. Vorausbezahlte Entgelte für dauerhaft nicht erbrachte Zeiten werden anteilig erstattet.
§ 33 Außerordentliche Kündigung und Beendigung durch den Betreiber
(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund für den Betreiber liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung schwer oder wiederholt gegen Inhalts-, Jugendschutz-, Zahlungs-, Sicherheits- oder Datenschutzpflichten verstößt, seine Identität täuscht, Rechte Dritter erheblich verletzt oder die Fortsetzung aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung unzulässig wird.
(3) Soweit der Verstoß heilbar ist, wird grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt. Dies ist bei dringenden Gefahren, vorsätzlicher Täuschung, schweren Rechtsverletzungen oder endgültiger Leistungsverweigerung entbehrlich.
(4) Beendet der Betreiber ein gesamtes kostenpflichtiges Plattformverhältnis ohne wichtigen Grund, erfolgt die Beendigung zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit und mit mindestens 30 Tagen Vorankündigung. Die Mitteilung enthält die wesentlichen Gründe, soweit keine gesetzlichen oder sicherheitsbezogenen Ausnahmen eingreifen.
(5) Einzelne Inhalte oder Funktionen können nach Anlage 1 beschränkt werden, ohne dass der gesamte Vertrag endet.
§ 34 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Mit Ende eines kostenpflichtigen Pakets endet die Anzeige im persönlichen Testergebnis. Unternehmensprofil und veröffentlichte Stellen werden als kostenloses Basisprofil fortgeführt, solange der Kunde das Basisprofil nicht kündigt.
(2) Endet auch das Basisprofil, werden öffentliche Inhalte nach angemessener technischer Abwicklungszeit entfernt. Suchmaschinen- oder Drittanbieter-Caches liegen außerhalb der unmittelbaren Kontrolle des Betreibers.
(3) Der Kunde sichert eigene Inhalte und Statistiken vor Vertragsende über verfügbare Exportfunktionen. Ein standardisierter vorhandener Export kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende angefordert werden.
(4) Nach Ablauf von 30 Tagen darf der Betreiber nicht mehr benötigte Kundendaten löschen oder anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, offenen Ansprüche, Sicherheitsinteressen oder datenschutzrechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
(5) Offene Vergütungsansprüche werden mit Vertragsende fällig. Bestimmungen zu Vertraulichkeit, Haftung, Freistellung, Rechten und Datenschutz gelten nach ihrer Natur fort.
§ 35 Abtretung, Vertragsübertragung und Zurückbehaltung
(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers übertragen; die Zustimmung darf bei berechtigten geschäftlichen Gründen nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
(2) Der Betreiber darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, der das Plattformgeschäft im Wesentlichen fortführt. Der Kunde wird mindestens sechs Wochen vorher informiert und kann zum Übertragungszeitpunkt kündigen, wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt werden.
(3) Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben im Umfang von § 19 Absatz 4 bestehen.
§ 36 Änderung dieser B2B-AGB
(1) Der Betreiber darf diese B2B-AGB für die Zukunft ändern, wenn dies durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen, Sicherheitsanforderungen, technische Entwicklungen, neue oder geänderte Funktionen, Änderungen von Drittanbieter-Schnittstellen oder zur Beseitigung von Regelungslücken erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschoben wird.
(2) Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten elektronisch mitgeteilt. Ist eine längere technische oder geschäftliche Anpassung des Kunden erforderlich, wird eine entsprechend längere Frist eingeräumt.
(3) Änderungen von Preis, Laufzeit und kostenpflichtiger Kernleistung richten sich ausschließlich nach §§ 20, 22 und 25. Neue wesentliche Pflichten oder eine grundlegende Änderung des Vertragszwecks bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung.
(4) Bei sonstigen nicht nur geringfügigen Änderungen kann der Kunde bis zum Inkrafttreten zum Änderungszeitpunkt kündigen. Der Betreiber weist in der Mitteilung auf dieses Recht hin.
(5) Dringende Änderungen aufgrund zwingenden Rechts oder akuter Sicherheitsgefahren dürfen mit kürzerer Frist erfolgen, soweit dies erforderlich ist.
§ 37 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Betreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag. Der Betreiber darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 38 Schlussbestimmungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform an die im Impressum oder Kundenkonto genannten Kontaktdaten gesendet werden. Der Kunde hält seine E-Mail- und Rechnungsadressen aktuell.
(2) Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; die kostenpflichtigen Angebote richten sich ausschließlich an Nichtverbraucher.
(3) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften; eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.
(4) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt.
Anlagen
Die Anlagen gelten ergänzend, soweit auf sie verwiesen wird. Sie stehen vollständig bei den Nutzungsbedingungen für private Nutzer.
Die Datenschutzerklärung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und ist kein Ersatz für diese Vertragsbedingungen. Wer den Betreiber sucht, findet ihn im Impressum.