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AGB und Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für Jugendliche und private Nutzer

Stand: 15. August 2026

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  1. § 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
  2. § 2 Gegenstand und Zweck der Plattform
  3. § 3 Vertragsschluss und unentgeltliche Nutzung
  4. § 4 Minderjährige und Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  5. § 5 Nutzerkonto, anonymes Ergebnis und AZM-Code
  6. § 6 Berufstest und Matching-Ergebnis
  7. § 7 Berufs-, Vergütungs-, Finanzierungs- und Schulinformationen
  8. § 8 Unternehmensprofile, Ausbildungsplätze und Praktika
  9. § 9 Suche, Reihenfolge und bezahlte Sichtbarkeit
  10. § 10 Kontakt-, Weiterleitungs- und Bewerbungsfunktionen
  11. § 10a Freiwillige Vermittlung
  12. § 11 Ergebnis-PDFs und QR-Codes
  13. § 12 Pflichten und unzulässige Nutzung
  14. § 13 Rechte an Plattform, Datenbank und Nutzerinhalten
  15. § 14 Meldungen, Moderation und Schutzmaßnahmen
  16. § 15 Verfügbarkeit, Wartung, Aktualisierungen und Weiterentwicklung
  17. § 16 Laufzeit, Kündigung und Löschung
  18. § 17 Gewährleistung, Rechte bei digitalen Produkten und Haftung
  19. § 18 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
  20. § 19 Anwendbares Recht, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

Für Schülerinnen und Schüler, Ausbildungssuchende, Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige Personen, die AZUBI-O-MAT nicht zu geschäftlichen Zwecken nutzen.

Das Wichtigste einfach erklärt

  • Der Berufstest und die private Nutzung von AZUBI-O-MAT sind kostenlos.
  • Das Ergebnis ist eine Orientierungshilfe. Es entscheidet nicht, welcher Beruf erlaubt, geeignet oder garantiert erreichbar ist.
  • Der AZM-Code und der Ergebnis-QR-Code funktionieren wie ein Schlüssel zum gespeicherten Ergebnis. Wer den Code erhält, kann das Ergebnis öffnen.
  • Schulen und Unternehmen sehen persönliche Testantworten oder Match-Ergebnisse nicht automatisch. Eine Weitergabe erfolgt nur durch eine bewusst genutzte Freigabe- oder Kontaktfunktion.
  • Ein eigenes Konto für Minderjährige setzt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten voraus. Eine pseudonyme Nutzung über einen Schulzugang kann ohne eigenständiges Privatkonto erfolgen.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

(1) Anbieter und Vertragspartner ist die Rechtsperson, die im Impressum von AZUBI-O-MAT unter https://azubi-o-mat.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Betreiber ausgewiesen ist. Sie wird nachfolgend „AZUBI-O-MAT“ oder „Betreiber“ genannt.

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die unentgeltliche private Nutzung der öffentlich zugänglichen Inhalte und der interaktiven Funktionen, insbesondere Berufstest, Interessenprofil, Berufsmatching, Ergebnisdarstellung, Such- und Filterfunktionen, Nutzerkonto, AZM-Code, Ergebnis-PDF, QR-Codes sowie Kontakt- oder Weiterleitungsfunktionen zu Unternehmen und Bildungseinrichtungen.

(3) „Nutzer“ ist jede natürliche Person, die AZUBI-O-MAT zu privaten, schulischen oder berufsorientierenden Zwecken verwendet. Für eine Nutzung im organisatorischen Verantwortungsbereich einer Schule gilt ergänzend Dokument 2. Für Unternehmen und sonstige geschäftliche Anbieter gilt ausschließlich Dokument 3.

(4) Die Datenschutzerklärung der Plattform informiert gesondert über Art, Umfang, Zwecke, Rechtsgrundlagen und Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten.

§ 2 Gegenstand und Zweck der Plattform

(1) AZUBI-O-MAT unterstützt Nutzer bei der beruflichen Orientierung. Die Plattform stellt Informationen über betriebliche und schulische Ausbildungsberufe bereit, ermittelt auf Grundlage von Nutzerangaben rechnerische Übereinstimmungen und kann passende Unternehmen, Ausbildungsplätze, Praktika, Schulen oder sonstige Bildungsangebote anzeigen.

(2) AZUBI-O-MAT ist weder Arbeitgeber noch Schule, Berufsberatung, psychologischer Eignungsdiagnostiker oder Vertragspartner eines späteren Ausbildungs-, Praktikums-, Schul- oder Arbeitsverhältnisses. Die Plattform trifft keine Auswahlentscheidung für Unternehmen oder Schulen und vermittelt keinen garantierten Vertragsabschluss.

(3) Soweit Unternehmen, Schulen oder andere Dritte eigene Inhalte bereitstellen, handeln sie in eigener Verantwortung. Zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Dritten kommt ein Vertrag nur zustande, wenn beide Seiten außerhalb oder innerhalb einer ausdrücklich hierfür vorgesehenen Funktion entsprechende Erklärungen abgeben.

(4) Einzelne Funktionen können ein Nutzerkonto, einen AZM-Code, die Angabe eines Suchorts oder die Aktivierung technisch erforderlicher Funktionen voraussetzen.

§ 3 Vertragsschluss und unentgeltliche Nutzung

(1) Das bloße Lesen allgemein zugänglicher Berufs- und Informationsseiten ist ohne Registrierung zulässig. Ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über interaktive Funktionen kommt zustande, sobald der Nutzer nach einem sichtbaren Hinweis auf diese Bedingungen den Test startet, einen AZM-Code erzeugt, ein Nutzerkonto anlegt oder eine vergleichbare interaktive Funktion aktiviert.

(2) Die private Nutzung ist unentgeltlich. Kostenpflichtige Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen, Selbstständige, juristische Personen und sonstige geschäftliche oder institutionelle Anbieter.

(3) Bei der Registrierung sind abgefragte Pflichtangaben vollständig und richtig anzugeben. Pseudonyme oder nutzergewählte Anzeigenamen sind zulässig, soweit die jeweilige Funktion keine Identifizierung erfordert und keine Verwechslungs-, Täuschungs- oder Missbrauchsgefahr entsteht.

(4) Jeder Nutzer darf nur Konten anlegen, die er selbst verwenden darf. Konten und Zugangsdaten dürfen nicht verkauft, vermietet oder ohne Zustimmung des Betreibers auf Dritte übertragen werden.

§ 4 Minderjährige und Zustimmung der Erziehungsberechtigten

(1) Kinder unter sieben Jahren können kein eigenes Nutzerkonto anlegen. Sie dürfen frei zugängliche Inhalte nur gemeinsam mit einer erziehungsberechtigten oder betreuenden Person verwenden.

(2) Minderjährige ab sieben Jahren dürfen ein eigenes Nutzerkonto nur mit vorheriger Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter anlegen und verwenden. Der Betreiber darf eine altersangemessene Bestätigung oder einen geeigneten Nachweis der Zustimmung verlangen, wenn dies zur rechtssicheren oder sicheren Nutzung erforderlich ist.

(3) Eine Schule kann Jugendlichen einen pseudonymen oder klassenbezogenen Zugang im Rahmen ihres eigenen Nutzungsvertrags bereitstellen. Soweit dabei kein eigenständiges Privatkonto des Jugendlichen entsteht, richtet sich die organisatorische Nutzung nach Dokument 2 und den dort geregelten Verantwortlichkeiten.

(4) Die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters begründet keine Zahlungspflicht, weil die private Nutzung unentgeltlich ist. Gesetzliche Aufsichts- und Sorgepflichten bleiben unberührt.

(5) Wird eine erforderliche Zustimmung nicht erteilt, widerrufen oder auf berechtigte Nachfrage nicht nachgewiesen, kann der Betreiber das betroffene Konto sperren oder löschen. Eine anonyme Nutzung öffentlich zugänglicher Inhalte bleibt möglich, soweit keine rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.

§ 5 Nutzerkonto, anonymes Ergebnis und AZM-Code

(1) Das Berufsmatching kann je nach Ausgestaltung anonym, pseudonym über einen AZM-Code oder innerhalb eines Nutzerkontos durchgeführt werden. Der konkrete Funktionsumfang wird auf der Plattform angezeigt.

(2) Ein AZM-Code dient dazu, ein gespeichertes Ergebnis erneut aufzurufen. Er kann Bestandteil einer Ergebnis-URL oder eines QR-Codes sein. Soweit der Ergebniszugang nicht zusätzlich durch eine Anmeldung geschützt ist, kann jede Person, die den vollständigen AZM-Code oder Ergebnis-QR-Code erhält, das zugehörige Ergebnis öffnen.

(3) Nutzer sollen AZM-Codes und Ergebnis-QR-Codes nur an Personen weitergeben, die das Ergebnis sehen dürfen. Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, offenen Klassenchats oder frei zugänglichen Webseiten kann dazu führen, dass unbekannte Dritte das Ergebnis aufrufen.

(4) Der Betreiber kann kompromittierte, missbräuchlich verwendete oder sicherheitsgefährdende Codes sperren und nach Möglichkeit einen Ersatzweg anbieten. Ein verlorener anonymer Code kann nicht wiederherstellbar sein, wenn keine verlässliche Zuordnung zu einem Nutzerkonto besteht.

(5) Ergebnisse und Codes werden nicht zwingend dauerhaft vorgehalten. Die jeweilige Speicherdauer und Löschlogik ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den im Dienst angezeigten Informationen. Nach Löschung eines Ergebnisses führen zugehörige Links und QR-Codes nicht mehr zum Inhalt.

§ 6 Berufstest und Matching-Ergebnis

(1) Der Berufstest erfasst Interessen, Arbeitsweisen und Präferenzen anhand von Aussagen und Antwortmöglichkeiten. Die Angaben werden nach den in Anlage 2 beschriebenen Grundsätzen mit redaktionell hinterlegten Berufsprofilen abgeglichen.

(2) Die angezeigte Prozentzahl ist eine rechnerische Übereinstimmung innerhalb des AZUBI-O-MAT-Modells. Sie ist keine Wahrscheinlichkeit für einen Ausbildungserfolg, keine Schulnote, keine medizinische oder psychologische Diagnose und keine verbindliche Eignungsfeststellung.

(3) Hinterlegte Anforderungs- und Hinweismerkmale können die Reihenfolge verändern, eine Übereinstimmung begrenzen oder dazu führen, dass ein Beruf weniger deutlich empfohlen wird. Die Einzelheiten der Berechnung und Darstellung können weiterentwickelt werden.

(4) Das Ergebnis hängt von den eingegebenen Antworten, dem jeweiligen Datenstand der Berufsprofile und den gewählten Filtern ab. Nutzer können Antworten ändern oder den Test wiederholen. Unterschiedliche Ergebnisse zu verschiedenen Zeitpunkten sind möglich und kein Mangel der Plattform.

(5) Unternehmen, Schulen oder andere Dritte können den individuellen Berufs-Match-Prozentsatz nicht kaufen oder erhöhen. Ein kostenpflichtiges Unternehmenspaket verändert nicht die rechnerische Übereinstimmung zwischen Nutzer und Beruf.

§ 7 Berufs-, Vergütungs-, Finanzierungs- und Schulinformationen

(1) Die Plattform kann Angaben zu Aufgaben, Arbeitsorten, Ausbildungsart, Dauer, Zugangsvoraussetzungen, typischen Schulabschlüssen, Ausbildungsvergütung, Schulgeld, Fördermöglichkeiten, Finanzierung, Karrierewegen und sonstigen Merkmalen enthalten.

(2) Diese Informationen sind allgemeine Orientierungswerte. Vergütung, Tarifbindung, Schulgeld, Förderfähigkeit, Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalte können sich je nach Bundesland, Tarifgebiet, Betrieb, Schule, Ausbildungsbeginn und persönlicher Situation unterscheiden oder ändern.

(3) Maßgeblich sind die aktuellen Angaben des jeweiligen Ausbildungsbetriebs, der jeweiligen Schule, der zuständigen Kammer, Behörde, Förderstelle oder des einschlägigen Tarifwerks. Angaben zu Förderungen oder Finanzierung sind keine individuelle Rechts-, Steuer-, Sozialleistungs- oder Finanzberatung.

(4) Der Betreiber darf Berufsbezeichnungen, Inhalte und Datenstände aktualisieren, zusammenführen oder an geänderte Ausbildungsordnungen anpassen. Historische Ergebnis-PDFs können deshalb von späteren Berufsdetailseiten abweichen.

§ 8 Unternehmensprofile, Ausbildungsplätze und Praktika

(1) Unternehmensprofile und Stellenangebote werden ganz oder teilweise von den jeweiligen Unternehmen oder Ausbildungsanbietern bereitgestellt. Der Betreiber kann Identität, Kontaktdaten, Plausibilität und formale Anforderungen prüfen, übernimmt aber keine Garantie für wirtschaftliche Stabilität, Ausbildungsqualität, freie Kapazitäten oder das Verhalten eines Anbieters.

(2) Unternehmen sind verpflichtet, ihre Angaben aktuell und rechtmäßig zu halten. Ein als verfügbar angezeigter Platz kann zwischenzeitlich vergeben, geändert oder zurückgezogen worden sein.

(3) Der Betreiber ist nicht an Bewerbungs-, Auswahl-, Schul-, Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsverträgen beteiligt. Er schuldet weder eine Antwort des Unternehmens noch eine Einladung, Zusage, bestimmte Vergütung oder erfolgreiche Vermittlung.

(4) Auffällige, diskriminierende, irreführende oder nicht mehr aktuelle Angebote können über die auf der Plattform angebotene Meldefunktion gemeldet werden. Das Verfahren richtet sich nach Anlage 1.

§ 9 Suche, Reihenfolge und bezahlte Sichtbarkeit

(1) Such- und Ergebnislisten können insbesondere nach Berufsmatch, gewähltem Beruf, Entfernung, Suchradius, Ausbildungsart, Praktikum oder Ausbildung, Startzeitpunkt, Verfügbarkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Nutzerfiltern geordnet werden.

(2) Ein kostenpflichtiges Unternehmensabonnement kann Voraussetzung dafür sein, dass eine konkrete Ausbildungs- oder Praktikumsstelle veröffentlicht oder in Suchergebnissen berücksichtigt wird. Dadurch wird das Berufs-Matching des Nutzers nicht verändert.

(3) Soweit eine zusätzliche bezahlte Hervorhebung oder Priorisierung angeboten wird, wird sie als Anzeige, gesponsert oder in vergleichbar eindeutiger Weise gekennzeichnet. Bei erkennbar minderjährigen Nutzern erfolgt keine Auswahl von Werbung auf Grundlage eines werblichen Profilings mit personenbezogenen Daten.

(4) Die wesentlichen Kriterien der Ergebnisreihenfolge und die Einflussmöglichkeiten des Nutzers sind in Anlage 2 beschrieben.

§ 10 Kontakt-, Weiterleitungs- und Bewerbungsfunktionen

(1) Soweit AZUBI-O-MAT Kontakt-, Merkliste-, Weiterleitungs- oder Bewerbungsfunktionen anbietet, entscheidet der Nutzer selbst, ob und welche Angaben an ein Unternehmen, eine Schule oder einen sonstigen Empfänger übermittelt werden.

(2) Persönliche Testantworten und vollständige Match-Ergebnisse werden Unternehmen oder Schulen nicht allein dadurch offengelegt, dass der Test durchgeführt oder ein Angebot angesehen wird. Eine Übermittlung erfolgt nur, wenn der Nutzer eine entsprechend bezeichnete Freigabe-, Kontakt- oder Bewerbungsfunktion bewusst auslöst oder das Ergebnis selbst weitergibt.

(3) Nach der Übermittlung ist der jeweilige Empfänger für seine weitere Verarbeitung der übermittelten Daten grundsätzlich selbst verantwortlich. Seine Datenschutzhinweise und Bewerbungsbedingungen können zusätzlich gelten.

(4) Nutzer sollen in einer frühen Kontaktphase keine Bankzugangsdaten, Passwörter oder unnötigen Ausweiskopien übermitteln. Verdächtige Zahlungsforderungen, private Kontaktaufnahmen ohne Ausbildungsbezug oder unangemessene Inhalte sollen unverzüglich gemeldet werden.

(5) Ein Match-Ergebnis soll nicht als einziges oder verbindliches Auswahlkriterium verwendet werden. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, sein Ergebnis einem Unternehmen oder einer Schule offenzulegen, sofern keine gesetzliche Grundlage besteht.

§ 10a Freiwillige Vermittlung

(1) Der Nutzer kann nach Abschluss des Berufstests freiwillig an einer Vermittlung an Ausbildungsbetriebe teilnehmen. Die Teilnahme setzt eine gesonderte Einwilligung voraus und ist keine Bedingung für den Berufstest oder das Ergebnis.

(2) Bei Nutzern unter 16 Jahren ist zusätzlich die Bestätigung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten erforderlich. Der Zugang zur persönlichen Statusseite erfolgt über zeitlich befristete Links per E-Mail und begründet kein Nutzerkonto im Sinne von § 4; für die Vermittlung gelten allein die in diesem Paragrafen und in der Datenschutzerklärung beschriebenen Alters- und Zustimmungsregeln.

(3) Ausbildungsbetriebe erhalten zunächst einen anonymisierten Steckbrief. Name und Kontaktdaten werden erst übermittelt, wenn der Nutzer einer konkreten Kontaktanfrage zugestimmt hat.

(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Vorschläge, Gespräche oder einen Ausbildungsplatz. Der Betreiber ist nicht Partei eines Ausbildungsverhältnisses.

(5) Die Teilnahme kann jederzeit beendet werden; § 16 gilt entsprechend.

§ 11 Ergebnis-PDFs und QR-Codes

(1) Ein Ergebnis-PDF bildet den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Datenstand und die damalige Ergebnisreihenfolge ab. Spätere Änderungen der Antworten, Berufsprofile, Vergütungsangaben oder Stellenlage verändern ein bereits erzeugtes PDF nicht automatisch.

(2) Berufsbezogene QR-Codes können zu öffentlichen Berufsdetailseiten führen. Der Ergebnis-QR-Code kann eine Ergebnis-URL einschließlich AZM-Code enthalten. Für das Öffnen ist ein geeignetes Endgerät, eine QR-Scan-Funktion und eine Internetverbindung erforderlich.

(3) Nutzer dürfen ihr Ergebnis-PDF für private, schulische und berufsorientierende Zwecke speichern, ausdrucken und gezielt mit Eltern, Beratungsstellen, Schulen oder potenziellen Ausbildungsbetrieben teilen.

(4) Eine Veröffentlichung, Veränderung oder Weiterverwendung, durch die ein Ergebnis verfälscht, einer anderen Person zugeschrieben oder der Eindruck einer amtlichen Eignungsbescheinigung erzeugt wird, ist unzulässig.

(5) Der Betreiber schuldet keine dauerhafte Erreichbarkeit jedes QR-Ziels. Öffentliche Berufsseiten können neue URLs erhalten; Ergebnislinks enden mit der Löschung oder Sperrung des zugehörigen Ergebnisses.

§ 12 Pflichten und unzulässige Nutzung

(1) Nutzer dürfen AZUBI-O-MAT nur rechtmäßig, rücksichtsvoll und im vorgesehenen Umfang verwenden.

Insbesondere unzulässig sind:

  • falsche Identitäten, Täuschungen, manipulierte Ergebnisse oder die Nutzung eines fremden Kontos ohne Erlaubnis;
  • Beleidigungen, Drohungen, Belästigungen, Diskriminierungen, sexualisierte Kontaktaufnahmen oder sonstige Gefährdungen von Minderjährigen;
  • automatisiertes Auslesen, Scraping, massenhafte Abfragen, Vervielfältigung der Berufsdatenbank oder Nutzung der Inhalte zum Training fremder KI-Modelle ohne vorherige Erlaubnis;
  • Umgehung von Zugangsbeschränkungen, Sicherheitsprüfungen, Kontingenten, Sperren oder technischen Schutzmaßnahmen;
  • Einschleusen von Schadsoftware, störende Lasttests, unautorisierte Penetrationstests oder Handlungen, die Betrieb, Verfügbarkeit oder Sicherheit beeinträchtigen;
  • Versand von Werbung, Kettennachrichten oder massenhaften Kontaktanfragen an Unternehmen oder andere Nutzer;
  • Veröffentlichung fremder AZM-Codes, Ergebnisse oder personenbezogener Daten ohne Berechtigung.

(2) Sicherheitslücken sollen verantwortungsvoll über die im Impressum oder Sicherheitsbereich genannte Kontaktmöglichkeit gemeldet und nicht öffentlich ausgenutzt werden.

§ 13 Rechte an Plattform, Datenbank und Nutzerinhalten

(1) Software, Gestaltung, Texte, Berufsprofile, Auswahllogik, Datenbankstruktur, Grafiken, Kennzeichen und sonstige Plattforminhalte sind rechtlich geschützt. Rechte Dritter bleiben unberührt.

(2) Der Betreiber räumt dem Nutzer für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vorgesehenen privaten Umfang zu verwenden. Die in § 11 erlaubte Weitergabe eigener Ergebnis-PDFs bleibt zulässig.

(3) Stellt ein Nutzer eigene Texte, Dateien oder sonstige Inhalte bereit, behält er seine Rechte. Er räumt dem Betreiber die für Bereitstellung, Speicherung, technische Anpassung, Anzeige und Übermittlung innerhalb der gewählten Funktion erforderlichen einfachen Nutzungsrechte für die Vertragsdauer ein.

(4) Der Nutzer darf nur Inhalte bereitstellen, die er verwenden und übermitteln darf. Inhalte anderer Personen dürfen nur mit deren Berechtigung hochgeladen werden.

§ 14 Meldungen, Moderation und Schutzmaßnahmen

(1) Der Betreiber kann Inhalte automatisiert auf Schadsoftware, Spam, technische Auffälligkeiten oder eindeutig unzulässige Merkmale vorprüfen und bei Bedarf durch Menschen überprüfen lassen.

(2) Bei Verstößen kann der Betreiber insbesondere Inhalte nicht veröffentlichen, korrigierbare Formmängel beanstanden, Reichweite beschränken, Inhalte entfernen, Funktionen begrenzen, Codes deaktivieren oder Konten vorübergehend oder dauerhaft sperren. Die Maßnahme soll verhältnismäßig sein und sich möglichst auf den betroffenen Inhalt oder die betroffene Funktion beschränken.

(3) Soweit rechtlich und sicherheitlich möglich, erhält der Betroffene eine verständliche Begründung und kann die Entscheidung kostenlos beanstanden. Einzelheiten, Fristen und Ausnahmen regelt Anlage 1.

(4) Bei unmittelbaren Gefahren, mutmaßlichen Straftaten, behördlichen Anordnungen oder Risiken für Minderjährige darf der Betreiber sofort handeln und erforderliche Informationen an zuständige Stellen übermitteln, soweit dies gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben ist.

§ 15 Verfügbarkeit, Wartung, Aktualisierungen und Weiterentwicklung

(1) Der Betreiber stellt die unentgeltlichen Funktionen mit angemessener Sorgfalt bereit. Eine jederzeit unterbrechungsfreie oder auf jedem Endgerät identische Verfügbarkeit ist nicht geschuldet, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen. Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Netzen oder Drittanbietern und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs können die Nutzung zeitweise einschränken.

(2) Für die Nutzung sind ein aktueller Browser, eine funktionierende Internetverbindung und bei PDF- oder QR-Funktionen geeignete Software erforderlich. Kosten des Internetzugangs oder des Endgeräts trägt der Nutzer.

(3) Der Betreiber stellt die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit gesetzlich geschuldeten Aktualisierungen bereit und informiert hierüber, soweit die Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte anwendbar sind.

(4) Gestaltung, Inhalte, Berufsprofile, Matching-Darstellung und unentgeltliche Funktionen können aus einem triftigen Grund weiterentwickelt werden, insbesondere wegen geänderter Gesetze, Sicherheitsanforderungen, technischer Standards, Missbrauchsrisiken, Nutzerbedürfnisse oder zur Verbesserung von Relevanz und Bedienbarkeit. Hierdurch entstehen dem Nutzer keine zusätzlichen Kosten.

(5) Beeinträchtigt eine Änderung den Zugriff auf eine dauerhaft bereitgestellte digitale Funktion oder deren Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, wird der Nutzer innerhalb angemessener Frist vor der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale, Zeitpunkt und seine gesetzlichen Rechte informiert. Gesetzliche Rechte zur unentgeltlichen Vertragsbeendigung oder zur weiteren Nutzung einer unveränderten Version bleiben unberührt.

(6) Test- oder Beta-Funktionen können als solche gekennzeichnet, geändert oder eingestellt werden. Zwingende Rechte aus den §§ 327 bis 327u BGB bleiben in jedem Fall unberührt.

§ 16 Laufzeit, Kündigung und Löschung

(1) Der unentgeltliche Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit durch Löschen des Kontos oder durch eine Erklärung über die auf der Plattform angebotenen Kontaktwege beenden.

(2) Der Betreiber kann einen unentgeltlichen Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Das Recht zur sofortigen Sperrung oder Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen, insbesondere bei schwerem oder wiederholtem Missbrauch, Sicherheitsgefahren oder einer gesetzlichen Verpflichtung.

(3) Nach Vertragsende werden persönliche Kontofunktionen deaktiviert. Ergebnisse, AZM-Codes und Inhalte können nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht oder anonymisiert werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Sicherung von Nachweisen für laufende Streitigkeiten bleiben unberührt.

(4) Eine Kündigung beendet nicht automatisch Bewerbungs- oder Kommunikationsvorgänge, die bereits an ein Unternehmen oder eine Schule übermittelt wurden; hierfür ist der jeweilige Empfänger verantwortlich.

§ 17 Gewährleistung, Rechte bei digitalen Produkten und Haftung

(1) Soweit auf den Nutzungsvertrag die Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte anwendbar sind, bleiben die gesetzlichen Rechte des Nutzers auf Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, erforderliche Aktualisierungen, Nacherfüllung, Vertragsbeendigung, Minderung, Schadensersatz und Herausgabe eigener Inhalte unberührt.

(2) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Betreiber nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der vereinbarten Hauptfunktion erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit oder Erfüllung eigenverantwortlicher Zusagen von Unternehmen, Schulen oder sonstigen Dritten. Die Haftung des Betreibers für eigene Prüf-, Moderations- oder Verkehrssicherungspflichten bleibt nach den vorstehenden Absätzen bestehen.

(6) Ein Matching-Ergebnis oder eine allgemeine Berufs-, Vergütungs- oder Förderinformation begründet keine Garantie für Eignung, Zulassung, Finanzierung, Vertragsabschluss oder wirtschaftlichen Erfolg.

§ 18 Änderung dieser Nutzungsbedingungen

(1) Der Betreiber kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, neuer Sicherheitsanforderungen, technischer Weiterentwicklungen, zusätzlicher Funktionen oder zur Beseitigung unklarer Regelungen erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten der Nutzer verschoben wird.

(2) Nicht nur geringfügige Änderungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten im Konto, per E-Mail oder in vergleichbar geeigneter Weise mitgeteilt. Soweit eine Änderung neue wesentliche Pflichten begründet oder die Hauptleistung wesentlich verändert, wird eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt.

(3) Wird eine erforderliche Zustimmung nicht erteilt und ist eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen technisch oder rechtlich nicht möglich, kann der Betreiber den unentgeltlichen Vertrag zum Änderungszeitpunkt kündigen. Bis dahin kann der Nutzer vorhandene Ergebnisse sichern, soweit eine Exportfunktion besteht.

(4) Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Vorgänge.

(5) Soweit eine Änderung zugleich eine Änderung eines dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkts darstellt, gelten ergänzend die in § 15 beschriebenen gesetzlichen Schutzmechanismen.

§ 19 Anwendbares Recht, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird mit privaten Nutzern nicht getroffen.

(3) Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.


Anlage 1 – Plattform- und Inhaltsregeln

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  1. 1. Anwendungsbereich
  2. 2. Grundsatz zulässiger Inhalte
  3. 3. Unzulässige Inhalte
  4. 4. Zusätzlicher Schutz Minderjähriger
  5. 5. Technischer Missbrauch
  6. 6. Meldung mutmaßlich rechtswidriger oder regelwidriger Inhalte
  7. 7. Prüfverfahren und eingesetzte Mittel
  8. 8. Mögliche Maßnahmen
  9. 9. Begründung
  10. 10. Interne Beschwerde
  11. 11. Wiederholter Missbrauch
  12. 12. Behörden, Gefahren und Straftaten

Verbindliche Regeln für Inhalte, Verhalten, Meldungen, Moderation, Sperrung und Beschwerde auf AZUBI-O-MAT.

1. Anwendungsbereich

Diese Regeln gelten für alle Nutzer, Schulen, Unternehmen, Kontoinhaber und sonstigen Personen, die Inhalte einstellen, Funktionen verwenden, Meldungen abgeben oder mit anderen Beteiligten über AZUBI-O-MAT kommunizieren. Sie ergänzen das jeweils anwendbare Dokument 1, 2 oder 3.

2. Grundsatz zulässiger Inhalte

Inhalte müssen wahr, nachvollziehbar, rechtmäßig, zielgruppenangemessen und dem Zweck der Berufsorientierung, Ausbildung, Praktikumssuche oder Unternehmensdarstellung dienlich sein.

Wer Inhalte bereitstellt, ist für deren Rechtmäßigkeit, Aktualität und erforderliche Rechte verantwortlich.

3. Unzulässige Inhalte

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • rechtswidrige, betrügerische, irreführende oder bewusst veraltete Inhalte;
  • diskriminierende Stellenanzeigen oder Benachteiligungen ohne gesetzliche Rechtfertigung;
  • pornografische, sexualisierte, gewaltverherrlichende, extremistische, menschenverachtende oder jugendgefährdende Inhalte;
  • Beleidigungen, Bedrohungen, Belästigungen, Stalking, Grooming, Mobbing oder Aufrufe zu Selbst- oder Fremdgefährdung;
  • Scheinangebote, Pyramidensysteme, versteckte Gebühren, unklare Vermittlungsmodelle, illegale Beschäftigung oder Angebote ohne realen Ausbildungs- oder Praktikumsbezug;
  • Verletzungen von Urheber-, Marken-, Design-, Namens-, Bildnis-, Datenschutz- oder Geschäftsgeheimnisrechten;
  • personenbezogene Daten Dritter ohne Berechtigung, unnötige besondere Kategorien personenbezogener Daten oder öffentlich zugängliche AZM-Codes fremder Personen;
  • Schadsoftware, Phishing, technische Täuschungen, Tracking-Skripte, versteckte Weiterleitungen oder Inhalte, die den Betrieb beeinträchtigen;
  • Spam, massenhafte Duplikate, Keyword-Stuffing, Scraping-Inhalte oder automatisiert erzeugte Massenanzeigen ohne Qualitätskontrolle;
  • Umgehungen kostenpflichtiger Stellenfunktionen oder technischer Beschränkungen.

4. Zusätzlicher Schutz Minderjähriger

Kommunikation mit Minderjährigen muss professionell, transparent und auf Berufsorientierung, Bewerbung, Ausbildung oder Praktikum beschränkt bleiben.

Minderjährige dürfen nicht zu Geheimhaltung gegenüber Eltern oder Schule, privaten Treffen ohne legitimen Ausbildungsbezug, intimen Bildern, finanziellen Vorleistungen oder der Herausgabe von Zugangsdaten gedrängt werden.

Funktionen, Voreinstellungen und Moderationsentscheidungen sollen ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz Minderjähriger unterstützen.

5. Technischer Missbrauch

Ohne vorherige schriftliche Erlaubnis sind verboten:

  • automatisierte Abfragen, Scraping, Crawler außerhalb üblicher Suchmaschinenfreigaben und massenhafter Datenexport;
  • Reverse Engineering, Umgehung von Zugriffsschutz, Kontingenten, Rate-Limits oder Sperren;
  • Belastungs-, Sicherheits- oder Penetrationstests;
  • Nutzung der Plattformdaten oder Inhalte zum Aufbau konkurrierender Datenbanken oder zum Training fremder KI-Modelle;
  • Einschleusen von Code, Dateien oder Links, die Geräte, Konten oder Daten gefährden.

6. Meldung mutmaßlich rechtswidriger oder regelwidriger Inhalte

Meldungen können über die beim Inhalt angebotene Meldefunktion oder den im Impressum beziehungsweise Hilfebereich bezeichneten elektronischen Kontaktweg eingereicht werden.

Eine Meldung soll enthalten:

  • eine genaue Bezeichnung oder URL des betroffenen Inhalts;
  • eine verständliche Erklärung, weshalb der Inhalt rechtswidrig oder regelwidrig sein soll;
  • soweit erforderlich Nachweise, Rechteinhaberschaft oder betroffene Rechtsposition;
  • eine erreichbare Kontaktmöglichkeit, sofern keine anonyme Meldung aus Schutzgründen geboten ist;
  • eine Erklärung nach bestem Wissen, dass die Angaben richtig und vollständig sind.

Der Betreiber bearbeitet hinreichend genaue Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür. Eine Meldung führt nicht automatisch zur Entfernung.

7. Prüfverfahren und eingesetzte Mittel

Der Betreiber kann automatisierte Systeme zur Erkennung von Schadsoftware, Spam, Duplikaten, technischen Risiken, verbotenen Dateitypen und eindeutig auffälligen Mustern einsetzen.

Rechtliche, kontextabhängige oder streitige Entscheidungen werden soweit erforderlich durch geschulte Personen geprüft. Beschwerden gegen Moderationsentscheidungen werden nicht ausschließlich automatisiert entschieden.

Es besteht keine allgemeine Pflicht, sämtliche übermittelten Informationen dauerhaft vorab zu überwachen. Bei konkreter Kenntnis oder hinreichenden Hinweisen wird nach Maßgabe des anwendbaren Rechts gehandelt.

8. Mögliche Maßnahmen

Je nach Schwere, Reichweite, Wiederholung und Verschulden kann der Betreiber:

  • Veröffentlichung zurückhalten oder zusätzliche Angaben verlangen;
  • Inhalte kennzeichnen, formal anpassen oder ihre Reichweite beschränken;
  • einzelne Inhalte oder Links entfernen oder sperren;
  • QR-Codes, AZM-Codes, Kontakt- oder Uploadfunktionen deaktivieren;
  • Kontingente, Sichtbarkeit oder Monetarisierungsfunktionen beschränken;
  • Konten vorübergehend sperren oder dauerhaft schließen;
  • Verträge ordentlich oder außerordentlich beenden;
  • gesetzlich erforderliche Meldungen an Behörden oder zuständige Stellen vornehmen.

Maßnahmen sollen verhältnismäßig sein. Wo möglich, wird zunächst der konkrete Inhalt oder die konkrete Funktion beschränkt.

9. Begründung

Betroffene Kontoinhaber erhalten grundsätzlich eine elektronische Begründung, die den betroffenen Inhalt, die Maßnahme, die maßgebliche Regel, den Einsatz automatisierter Mittel und die verfügbare Beschwerdemöglichkeit bezeichnet.

Eine Begründung kann unterbleiben oder eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich angeordnet ist, Ermittlungen gefährden, Sicherheitsmaßnahmen offenlegen, Minderjährige gefährden oder missbräuchliche Umgehungen erleichtern würde.

10. Interne Beschwerde

Gegen die Entfernung oder Beschränkung von Inhalten, die Aussetzung von Funktionen, eine Kontosperrung oder die Ablehnung einer Meldung kann innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung kostenlos elektronisch Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde soll den Vorgang bezeichnen und die Gründe nennen. Der Betreiber überprüft die Entscheidung zeitnah, sorgfältig und unter Einbeziehung einer Person, soweit die Entscheidung nicht offensichtlich automatisiert korrigiert werden kann.

Ist die Beschwerde begründet, wird die Maßnahme aufgehoben oder angepasst. Gesetzliche außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.

11. Wiederholter Missbrauch

Wer wiederholt offensichtlich rechtswidrige oder regelwidrige Inhalte bereitstellt, kann nach vorheriger Warnung zeitweise oder dauerhaft gesperrt werden.

Wer wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreicht, kann nach Warnung von der Meldefunktion zeitweise ausgeschlossen werden.

Bei der Entscheidung werden Anzahl, Schwere, Verhältnis zu rechtmäßigen Nutzungen, Absicht und Folgen berücksichtigt. In dringenden Fällen ist eine sofortige Maßnahme zulässig.

12. Behörden, Gefahren und Straftaten

Der Betreiber befolgt wirksame behördliche oder gerichtliche Anordnungen. Bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat, die Leben oder Sicherheit von Personen bedroht, oder bei einer unmittelbaren Gefährdung Minderjähriger kann der Betreiber nach Maßgabe des Rechts zuständige Behörden informieren und relevante Informationen sichern.

Nutzer dürfen sich in Notfällen nicht ausschließlich auf die Plattform verlassen, sondern sollen unmittelbar Polizei, Rettungsdienst, Schule, Erziehungsberechtigte oder geeignete Hilfsstellen kontaktieren.


Anlage 2 – Grundsätze des Matchings und der Ergebnisreihenfolge

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  1. 1. Zweck des Berufsmatchings
  2. 2. Wesentliche Kriterien
  3. 3. Einflussmöglichkeiten des Nutzers
  4. 4. Reihenfolge von Unternehmen und Stellen
  5. 5. Bezahlte Sichtbarkeit
  6. 6. Schutz des Verfahrens

Wesentliche Kriterien des Berufsmatchings sowie der Darstellung von Unternehmen und Stellen.

1. Zweck des Berufsmatchings

Das Berufsmatching ordnet Berufe nach den Interessen, bevorzugten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen, die der Nutzer im Test angibt. Die Angaben werden mit redaktionell hinterlegten Berufsprofilen verglichen. Das Ergebnis dient der beruflichen Orientierung. Es ist weder Eignungsfeststellung noch Bewerbungs- oder Personalentscheidung und darf nicht als alleiniges automatisiertes Auswahlkriterium verwendet werden.

2. Wesentliche Kriterien

Den größten Einfluss auf die Reihenfolge haben die Testantworten des Nutzers und deren Übereinstimmung mit den im jeweiligen Berufsprofil hinterlegten Interessen- und Anforderungsmerkmalen. Ergänzende Hinweismerkmale können einen Treffer herabstufen oder mit einem Hinweis versehen.

Der angezeigte Prozentwert beschreibt die rechnerische Übereinstimmung innerhalb des AZUBI-O-MAT-Modells. Er ist keine statistische Erfolgswahrscheinlichkeit. Rundungen, Gleichstände und technische Schutzmechanismen können die Darstellung einzelner Treffer beeinflussen.

3. Einflussmöglichkeiten des Nutzers

Der Nutzer kann das Ergebnis beeinflussen, indem er seine Testantworten ändert oder den Test wiederholt. Suchort, Radius, Ausbildungsart und weitere Filter begrenzen oder sortieren die anschließend angezeigten Angebote. Änderungen an Berufsprofilen und Datenbeständen können bei einer späteren Durchführung zu einem anderen Ergebnis führen.

4. Reihenfolge von Unternehmen und Stellen

Für die Reihenfolge von Unternehmen und Stellen sind vor allem folgende Kriterien maßgeblich:

  • fachliche Zuordnung der Stelle zu dem ausgewählten oder ermittelten Beruf;
  • Entfernung zum gewählten Suchort und eingestellter Suchradius;
  • Verfügbarkeit, Aktualität und vorgesehener Ausbildungs- oder Praktikumsbeginn;
  • vom Nutzer gesetzte Filter und Suchwünsche;
  • Vollständigkeit, Qualität sowie Sicherheits- und Moderationsmerkmale des Angebots.

Fachliche Zuordnung, Nutzereinstellungen und räumliche Passung wiegen regelmäßig stärker als redaktionelle Qualitätsmerkmale. Kostenpflichtige Pakete steuern allein, ob ein Unternehmen mit seinen Angeboten unterhalb eines Treffers im persönlichen Testergebnis angezeigt wird; sie verändern weder Testantworten noch persönliche Berufs-Match-Werte noch die Reihenfolge der Berufe. Unternehmen, Schulen und sonstige Dritte können solche Werte weder verändern noch kaufen. Eine bestimmte Platzierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Bezahlte Sichtbarkeit

Entgeltlich hervorgehobene Angebote oder Werbeflächen werden klar als Anzeige, gesponsert oder in vergleichbarer Weise gekennzeichnet. Gegenüber erkennbar minderjährigen Nutzern wird Werbung nicht anhand eines werblichen Profilings mit personenbezogenen Daten ausgewählt. Eine kontextbezogene Auswahl nach aufgerufener Berufsseite, Region oder aktiv gesetztem Filter bleibt zulässig.

6. Schutz des Verfahrens

Die genaue Berechnungsformel, Einzelgewichtungen, Schwellenwerte, Regeln zur Auflösung von Gleichständen, technische Missbrauchsschutzmaßnahmen und der Quellcode werden nicht veröffentlicht, soweit ihre Offenlegung für das Verständnis der vorstehenden Hauptkriterien nicht erforderlich ist, Geschäftsgeheimnisse beeinträchtigen oder Manipulationen erleichtern würde.

Der Betreiber kann die Berechnungs- und Rankinglogik anpassen, um Relevanz, Datenqualität, Fairness, Sicherheit und Aktualität zu verbessern. Ändern sich die Hauptkriterien oder ihre relative Bedeutung wesentlich, wird diese Beschreibung aktualisiert.


Anlage 3 – Rollen- und Sichtbarkeitsmatrix

Vertragliche Grundregeln dazu, welche Beteiligten welche Daten und Inhalte sehen oder erhalten können.

Die tatsächliche Verarbeitung richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung, den aktivierten Funktionen und einer etwaigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die folgenden Grundsätze gelten für die reguläre Produktlogik.

Daten/Inhalt Jugendliche & private Nutzer Schule Unternehmen Betreiber
Öffentliche Berufsinformationen Öffentlich sichtbar. Im Unterricht nutzbar. Öffentlich sichtbar. Pflegt und aktualisiert die Datenbank.
Persönliche Testantworten Sichtbar für den Nutzer; im Konto oder Ergebnis verarbeitet. Nicht automatisch sichtbar. Nur bei ausdrücklich freigeschalteter, rechtmäßiger Funktion. Nicht sichtbar. Technischer Zugriff nur für Betrieb, Support, Sicherheit und rechtmäßige Verarbeitung.
Persönliches Match-Ergebnis Sichtbar für den Nutzer und über seinen AZM-Code oder sein Konto abrufbar. Nur sichtbar, wenn der Nutzer es bewusst teilt oder eine rechtmäßige Schul-Funktion dies vorsieht. Nur sichtbar, wenn der Nutzer es bewusst teilt. Verarbeitet das Ergebnis zur Bereitstellung und Qualitätssicherung.
AZM-Code und Ergebnis-QR Der Nutzer kontrolliert die Weitergabe; jeder Empfänger des vollständigen Codes kann das Ergebnis öffnen, sofern kein Login schützt. Darf Codes nicht öffentlich sammeln oder ohne Zweck weitergeben. Erhält einen Code nur durch bewusste Weitergabe des Nutzers. Erzeugt, prüft, sperrt und löscht Codes nach Produkt- und Sicherheitslogik.
Schul- oder Klassenstatistik Keine personenbezogene Offenlegung allein durch Teilnahme. Erhält nur freigeschaltete, rechtmäßig erzeugte und möglichst aggregierte Übersichten. Kein Zugriff. Erstellt die freigeschaltete Übersicht und schützt Mindestgruppen oder Pseudonymisierung, soweit vorgesehen.
Unternehmensprofil Öffentlich oder in der Suche sichtbar. Für Berufsorientierung sichtbar. Kann eigenes Profil verwalten. Prüft, veröffentlicht und moderiert.
Ausbildungs- oder Praktikumsstelle Bei aktivem Angebot sichtbar und filterbar; im persönlichen Testergebnis nur bei gebuchtem Paket. Im Unterricht und in der Suche nutzbar. Veröffentlicht sie kostenlos und hält sie aktuell. Prüft, rankt, kennzeichnet und moderiert.
Kontakt- oder Bewerberdaten Werden nur nach bewusster Kontakt- oder Bewerbungsaktion übermittelt. Kein automatischer Zugriff; nur bei eigener zulässiger Beteiligung. Erhält nur bewusst freigegebene Daten und wird für die weitere Nutzung verantwortlich. Übermittelt die Daten technisch und verarbeitet sie nach Datenschutzerklärung.
Vermittlungssteckbrief Wird nur bei freiwilliger Teilnahme und Einwilligung verwendet; die Kontaktfreigabe erfolgt für einen konkreten Betrieb. Kein automatischer Zugriff. Erhält zunächst nur einen anonymisierten Steckbrief; Name und Kontaktdaten erst nach konkreter Zustimmung des Nutzers. Prüft Vermittlungsvorschläge und gibt sie vor der Übermittlung frei.
Nutzungsstatistiken Sieht gegebenenfalls eigene Historie oder Merkliste. Sieht nur freigeschaltete schulische Übersichten. Sieht paketabhängige aggregierte Statistiken, keine Testantworten. Nutzt technische und aggregierte Daten für Betrieb, Sicherheit, Abrechnung und Verbesserung.

Schluss der Vertragsunterlagen

Dokument 1, Dokument 2 und Dokument 3 können auf der Plattform getrennt veröffentlicht werden. Anlage 1 bis Anlage 3 sind jeweils über einen dauerhaft erreichbaren Link einzubeziehen und vor Vertragsschluss oder Nutzung der jeweiligen interaktiven Funktion zugänglich zu machen.

Stand sämtlicher Bestandteile: 14. September 2026.

Die Datenschutzerklärung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und ist kein Ersatz für diese Vertragsbedingungen. Wer den Betreiber sucht, findet ihn im Impressum.